Kruzifixe bleiben in bayerischen Behörden sichtbar
Kruzifixe dürfen in öffentlichen Einrichtungen des Bundeslandes Bayern „sichtbar angebracht“ bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in diesem Sinn am 19. Dezember 2023. Das Gericht erkannte an, dass „das Kreuz objektiv ein Symbol des christlichen Glaubens ist.“ Seiner Ansicht nach stellt das Aufhängen eines solchen am Eingang aller öffentlichen Gebäude keinen Verstoß gegen die in Artikel 4 der deutschen Verfassung garantierte Glaubensfreiheit dar.
Die Debatte über das Kruzifix in öffentlichen Verwaltungen wurde in Bayern losgetreten, als der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am 24. April 2018 verfügte, „dass ab dem 1. Juni 2018 in der Eingangshalle jedes öffentlichen Gebäudes ein Kreuz als Ausdruck des historischen und kulturellen Charakters Bayerns sichtbar anzubringen ist.“
Eine Klage war von der Freidenkervereinigung eingereicht worden, die die Aufhebung des Dekrets und die Entfernung der Kreuze forderte. Im vergangenen Sommer war die Klage vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Die Klägerseite wies auf eine Konkurrenzsituation hin, in der eine Religion einseitig bevorzugt wird.
Die Anwälte des Freistaats Bayern erklärten damals, dass die Kreuze in Eingangshallen keinen religiösen „Werbeeffekt“ erzeugen würden. Das Gericht hatte entschieden, dass Kreuze in öffentlichen Gebäuden als „im Wesentlichen passives Emblem ohne bekehrende oder indoktrinierende Wirkung“ ihren Platz haben.
Das Urteil wurde in der zweiten Anhörung vom Gericht in Leipzig bestätigt. Der bayerische Generalstaatsanwalt Jörg Vogel erklärte, dass die Kreuze lediglich auf die bayerische Wertetradition hinweisen würden. Die Gegner erwägen, beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde einzulegen.
Bei der Verkündung im Jahr 2018 hatte die katholische Kirche in Bayern die Entscheidung nur widerwillig aufgenommen. Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, warf ihr damals vor, „Spaltung, Unruhe, Opposition“ ausgelöst zu haben.
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 29. April 2018 hatte er erklärt, das Kreuz sei „ein Zeichen der Opposition gegen Gewalt, Ungerechtigkeit, Sünde und Tod, aber kein Zeichen [des Ausschlusses] von anderen“. Das Ausstellen des Kreuzes könnte „als rein kulturelles Symbol missverstanden werden“, meinte der nicht unumstrittene Prälat und fügte hinzu, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, zu erklären, was das Kreuz bedeute.
Vier Jahre später, als Bischof Marx am 19. Dezember 2023 im Münchner Presseclub zu diesem Thema befragt wurde, antwortete er, dass er jeden Zweifel daran ausräumen wolle, dass er Kreuze nicht befürworten würde: „Das ist Teil unserer Geschichte. Die Frage ist das Wie und nicht das Ob.“
Er verwies auf Gipfelkreuze, Kreuze am Straßenrand oder in Schulen – all dies sei Tradition. „Das Kreuz verschwindet in Bayern nicht. Ich habe diese Sorge noch nicht", stellte er klar.
(Quellen: cath.ch/ kna/katholisch.de/DICI n°440 – FSSPX.Actualités)
Illustration: Photo 31123735 | Crucifix © Diego Vito Cervo | Dreamstime.com