Deutschland: Die römische Kurie warnt die Bischöfe scharf
Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär
Nach mehreren Warnungen aus Rom bezüglich der Einrichtung eines - insbesondere nationalen – Synodalen Rates, der Bischöfe und Laien einschließt, die somit zusammen mit dem Episkopat entscheidungsfähig wären, hat die Kurie nun die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) scharf davor gewarnt, in dieser Richtung weiterzumachen.
Kurzer geschichtlicher Überblick über das Thema
In einem Dokument mit dem Titel „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, das am 10. September 2022 auf der 4. Versammlung des Synodalen Wegs verabschiedet wurde, wird die Einrichtung eines Synodalen Rates beschlossen.
Dieser wird als „Beratungs- und Entscheidungsgremium“ beschrieben, das „über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft berät und Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der Kirche trifft, die nicht auf diözesaner Ebene getroffen werden“.
Ein solcher Rat wurde von Rom bereits mehrfach zurückgewiesen: von der Kurie anlässlich des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe im November 2022. Dann in einem Brief von drei Kardinälen vom 16. Januar 2023 an den deutschen Episkopat, durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland anlässlich des Treffens des deutschen Episkopats in Fulda Anfang September 2023 und durch einen - privaten - Brief von Franziskus selbst im November letzten Jahres.
Das Organ, das diesen Rat verwirklichen soll, ist der Synodalausschuss, der in den Texten des Synodalen Rats vorgesehen ist, um die Synodenbeschlüsse umzusetzen. Trotz einiger Unwägbarkeiten aufgrund der Weigerung von vier Bischöfen, ihn zu finanzieren, ist dieser Ausschuss nun im Entstehen begriffen und seine Satzung sollte auf der Frühjahrstagung der deutschen Bischöfe, die vom 19. bis 22. Februar stattfinden soll, diskutiert werden.
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Brief der Kardinäle
In einem Brief an die deutschen Bischöfe vom 16. Februar 2024 warnen die Kardinäle Pietro Parolin, Staatssekretär, Manuel Fernandez, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, und Robert Prevost, Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, den deutschen Episkopat und bitten darum, dass bei diesem Treffen nicht über die Statuten des Synodalausschusses abgestimmt wird.
Es ist nicht uninteressant, die Erwägungen dieses Schreibens zu untersuchen. Die Kardinäle betonen zunächst „einen bereits begonnenen Dialog“, der in naher Zukunft fortgesetzt werden soll. Dann stellen sie fest, dass die Statuten des Komitees „als erste Aufgabe die Einsetzung eines Synodalen Rates vorsehen“.
Ein solches Organ ist im geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und eine Entscheidung der DBK in dieser Frage wäre ungültig - mit den entsprechenden rechtlichen Folgen. Darüber hinaus hat die DBK nicht die Autorität, diese Satzung zu genehmigen: „Weder Can. 455 CIC noch Artikel 8 der Satzung der DBK bieten eine Grundlage dafür und es wurde auch kein Mandat vom Heiligen Stuhl erteilt - ganz im Gegenteil.“
Schließlich: „Da die DBK im säkularen Bereich nicht als juristische Person auftreten kann, könnte sie diese Verantwortung für den Synodalausschuss allenfalls über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) wahrnehmen. Die notwendige einstimmige Entscheidung bezüglich des Synodalausschusses wurde jedoch nicht getroffen“, aufgrund der oben erwähnten Weigerung von vier Bischöfen.
Der Text erinnert an die Diskussionen während des Ad-limina-Besuchs und an das Schreiben vom 16. Januar 2023, in dem ausdrücklich darum gebeten wurde, „die Einrichtung eines solchen Rates nicht weiter zu verfolgen“. Die Genehmigung der Satzung würde „im Widerspruch zu den Anweisungen“ des Heiligen Stuhls stehen. Und für den vergangenen Oktober wurde ein Treffen anberaumt, um „die ekklesiologischen Fragen, die auf dem synodalen Weg behandelt werden, zu vertiefen“.
Die drei Kardinäle schlussfolgern: „Sollten die Statuten des Synodenkomitees vor diesem Treffen verabschiedet werden, würde sich die Frage nach dem Sinn dieses Treffens und generell des laufenden Dialogprozesses stellen“, heißt es in dem Brief.
Reaktionen in Deutschland
Von Seiten der deutschen Bischöfe gab es bislang keine offizielle Reaktion. Allerdings wurde die Abstimmung über die Statuten des Synodalausschusses von der Tagesordnung der Vollversammlung der Bischöfe in Augsburg gestrichen. Dies bestätigte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Samstagabend auf Anfrage von KNA.
Auf Seiten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ist die Stunde der Empörung gekommen. Es sei daran erinnert, dass das ZdK am Synodalen Weg beteiligt ist, dessen treibende Kraft es zusammen mit der DBK war. Sie fordern die Bischöfe auf, das Reformprojekt des Synodalen Weges auch trotz aller Stoppsignale aus Rom weiterzuführen.
„Die katholische Kirche in Deutschland hat keine zweite Chance, wenn sie jetzt den synodalen Weg stoppt“, warnte die Präsidentin des ZdK, Irme Stetter-Karp, am Sonntag. Sie ist irritiert darüber, dass Rom die Deutsche Bischofskonferenz „quasi per Eilbrief“ aufgefordert hat, nicht über die Satzung des Synodalausschusses abzustimmen und zunächst Gespräche in Rom abzuwarten.
Es sei widersprüchlich, wenn Rom synodale Prozesse - etwa durch die Weltsynode - fördere, dann aber dem deutschen Weg der Reform „einen Strich durch die Rechnung“ mache, fügte der Vizepräsident des ZdK, Thomas Söding, hinzu: „Ich gehe davon aus, dass die deutschen Bischöfe verlässlich zu ihren eigenen Beschlüssen stehen. Wir erwarten eine zeitnahe Entscheidung, die Ratifizierung der Satzung und die konstruktive Weiterarbeit auf dem Synodalen Weg. Im Gespräch mit Rom werden die deutschen Bischöfe die Dringlichkeit der Weiterarbeit deutlich machen müssen.“
Das ZdK betonte, dass es die Bischöfe waren, die 2019 angesichts der Vertrauenskrise in der Kirche die Laien aufforderten, mit ihnen gemeinsam den synodalen Weg zu beschreiten. Zudem hätten die Bischöfe mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit der Einrichtung eines Synodenausschusses zugestimmt.
„Wir erwarten von Rom, dass es das gute Miteinander der deutschen Bischöfe mit der Vertretung der Laien nicht unterminiert, sondern wertschätzt und als Ressource wahrnimmt“, so Stetter-Karp weiter.
In einem Punkt hat das ZdK nicht unrecht: Das klare und entschiedene Verbot Roms kommt sehr spät - zu spät? - und der Schaden wird groß sein. Das Stoppen eines rasenden Zuges wird eine Entgleisung verursachen - mit welchen Folgen für die Kirche in Deutschland?
(Quellen: katholisch.de/InfoCatolica – FSSPX.Actualités)
Illustration: Dreamstime / Palinchak