Unterstützen Sie uns mit einem Vermächtnis!

Der Unterhalt der Priorate, der Kirchen und ganz besonders die Führung der Schulen verschlingt jährlich grosse Summen, für die allein die Spenden der Gläubigen und die Schulgelder der Eltern aufkommen müssen. Weder erhält die Priesterbruderschaft St. Pius X. einen Anteil aus den vom Staat erhobenen Kirchensteuern noch eine staatliche Unterstützung für unsere Schulen. Das fortwährende Wunder besteht darin, dass uns der hl. Josef bis anhin jeden Monat die nötigen Mittel durch die Grosszügigkeit der Wohltäter zur Verfügung stellt.
Eine besonders effektive Art, wie Sie den Schweizer Distrikt bei all diesen Ausgaben unterstützen können, besteht in der Abfassung eines Testamentes zu Gunsten der Bruderschaft. Dies kann durch Einsetzung als Erbe oder als Begünstigter mittels eines Legates geschehen. Bei einem Legat (auch Vermächtnis genannt) wird der Begünstigte nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festen Betrag aus der vorhandenen Erbmasse. Bei der Einsetzung zum Erben kann man entweder als Alleinerbe bedacht werden oder als einer von mehreren Erben.
Wenn Sie den Schweizer Distrikt der Priesterbruderschaft St. Pius X. begünstigen wollen, verwenden Sie bitte in Ihrem Testament folgende korrekte Bezeichnung:
Verein Distrikt Schweiz der Priesterbruderschaft St. Pius X.
St. Gallerstrasse 65, 9500 Wil

Weitere Hinweise zur korrekten Abfassung eines Testaments finden Sie in der Broschüre «Mein Testament – Bleibende Werke hinterlassen».