Mitteilungsblatt Februar 2017

Inhalt

Schweizer Distrikt

Wort des Distriktoberen

Distriktnotizen

Verteilung des Missionsopfers 2016

Gedanken zum Fest Mariä Lichtmess

Kirchliches Leben

Bischof Schneider: Wiederherstellung der Gerechtigkeit für die FSSPX

Drei Priester in Australien geweiht 

Ein Priester und fünf Diakone geweiht

40 Jahre französischer Distrikt

Geistliches

Fatima-Jubiläum 2017 – ein Gnadenjahr

Msgr. Marcel  Lefebvre –  Sie werden das Licht der Welt sein

Liturgischer Kalender  

Vorwort des Distriktoberen

Vor 500 Jahren leugnete Martin Luther die Sakramentalität der Ehe und bezeichnete diese als ein rein „weltlich Ding“. Im 19. Jahrhundert führte der Staat die Zivilehe ein mit der Möglichkeit, diese wieder zu scheiden. In den 1960er Jahren wurde die „freie Liebe“ propagiert und wenig später kamen die Verhütungsmittel auf. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Lobby der Homosexuellen sehr stark gemacht und viele Gesetze durchgebracht, die diese unnatürliche Verbindung immer mehr der von Gott eingesetzten Ehe gleichstellen. Mit „Amoris Laetitia“ beginnt nun sogar der Papst, die jahrhundertealte, unveränderliche und von Gott gegebene Lehre aufzuweichen. Das sind nur ein paar Punkte, die zeigen, wie die Gesellschaft sich immer mehr von der von Gott eingesetzten Ordnung entfernt. Ich will aber hier nicht jammern, sondern Ihnen, liebe Gläubige, in wenigen Sätzen die wichtigsten Lehrinhalte der katholischen Kirche über das Ehesakrament in Erinnerung zu rufen. Die klare Verkündigung der Wahrheit ist ein Werk der Barmherzigkeit und der Liebe und stärkt unseren Glauben in der aktuellen Wirrnis. Wir gehorchen damit dem feierlichen Gebot des Erlösers: „Darum gehet hin und macht alle Völker zu Jüngern […] und lehrt sie alles halten, was ich euch geboten habeʺ (Mt 28, 19f).

Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau, der nur durch den Tod eines Gatten aufgehoben wird. „Als Mann und Frau schuf er sieʺ (Gen 1, 27), sagt die Heilige Schrift. Dieser Ehevertrag zwischen Getauften hat unser Herr Jesus Christus zur Würde eines der sieben Sakramente erhoben. Aus der Tatsache, dass der Ehevertrag selbst schon das Sakrament ist, folgt, dass zwischen Getauften kein gültiger Ehevertrag bestehen kann, der nicht zugleich Sakrament ist.

Das Ehesakrament gibt eine einmalige Vermehrung der heiligmachenden Gnade und ein Anrecht auf helfende Gnaden für die entsprechenden Aufgaben in den entsprechenden Zeiten.

Der Hauptzweck der Ehe ist die Erzeugung und Erziehung von Kindern. Der Sinn der Ehe liegt also in der Erhaltung und Fortpflanzung des Menschengeschlechtes. Alle und jeder der ehelichen Akte müssen daher für das Geschenk des Lebens offen sein. Die Erziehung der Kinder soll den ganzen Menschen umfassen, also religiös, sittlich, körperlich und gesellschaftlich sein.

Neben dem Hauptzweck hat die Ehe noch zwei Nebenzwecke. Der erste ist die gegenseitige Liebe, Unterstützung, Ergänzung und Förderung in leiblicher und geistiger Hinsicht. Sodann dient die Ehe der rechtmässigen und menschenwürdigen Befriedigung des Geschlechtstriebes.

Die Ehe hat zwei wesentliche Eigenschaften, die Einheit und die Unauflöslichkeit. Diese Einheit und Unauflöslichkeit erlangen durch die Sakramentalität der Ehe eine besondere Festigkeit. Das Eheband ist von Gott selbst eingesetzt, so dass eine geschlossene und vollzogene Ehe zwischen Getauften nie gelöst werden kann.

Der Ehevertrag gibt den Verheirateten Rechte und Pflichten. So bilden die beiden Gatten eine vollständige Lebensgemeinschaft und verpflichten sich zu gegenseitiger Treue in guten wie auch in schlechten Tagen.

Damit eine Ehe zustande kommt, ist nur nötig, dass zwei rechtsfähige Brautleute in übereinstimmender Weise ihren gegenseitigen ehelichen Willen kundgeben. Der Ehewille ist jener Willensakt, mit dem jeder Partner dem jeweils anderen das immerwährende und ausschliessliche Recht auf den eigenen Körper in Bezug auf die zur Zeugung von Nachkommenschaft geeigneten Handlungen überträgt.

Damit die Ehe eines Katholiken gültig geschlossen wird, ist zusätzlich noch notwendig, dass dies vor mindestens zwei Zeugen und vor dem eigenen Pfarrer oder einem dazu besonders bevollmächtigten Priester geschieht.

Jede Form des Zusammenlebens als Mann und Frau ausserhalb einer gültigen Ehe widerspricht auf schwerwiegende Weise dem Willen Gottes, wie es in seinen heiligen Geboten ausgedrückt ist. Irreguläre Verbindungen von Katholiken, die zusammenleben ohne kirchlich verheiratet zu sein oder die zivilrechtlich geschieden und „wiederverheiratet“ sind, widersprechen radikal der christlichen Ehe. Es ist eine sündhafte Lebensweise und eine ständige Gelegenheit zur schweren Sünde. Darum kann die Kirche dazu nie ihre Zustimmung geben.

Die endgültige Weihe des Menschen an Gott durch ein Leben der Keuschheit ist vorzüglicher als die Ehe, da es sich um eine Art geistlicher Ehe handelt, in der die Seele sich mit Christus vermählt. Die heilige Jungfräulichkeit wurde von unserem göttlichen Erlöser und vom heiligen Paulus als ein Lebensstand empfohlen, der der Ehe komplementär (ergänzend), aber gleichzeitig objektiv vollkommener ist.

Soweit die wichtigsten Punkte der katholischen Lehre über das Sakrament der Ehe. Viele Menschen tun sich heute schwer mit ihr, weil sie in der Praxis nicht leicht zu leben ist. Wir haben aber die Gnade Gottes. Mit der Hilfe Gottes ist auch das Schwierige möglich. Oder wie Augustinus es einmal sagte: „Wenn andere das schafften, warum nicht auch ich?ʺ

Pater Pascal Schreiber