Kommuniqué des Generalhauses der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum Brief der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei über die Eheschließung der Gläubigen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (4. April 2017).
Wie bei den von Papst Franziskus veranlassten Bestimmungen, kraft welche er den Priestern der Bruderschaft die Erlaubnis zum Beichthören für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit erteilte (1. September 2015) und sie über das Heilige Jahr hinausdehnte (20. November 2016), erfährt nun das Generalhaus, dass der Heilige Vater entschieden hat, „die Ortsordinarien zu bevollmächtigen, auch die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen, die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen, […] erteilen zu können.“ (Brief der Kongregation für die Glaubenslehre vom 27. März 2017, veröffentlicht am heutigen 4. April)
Diese Entscheidung des Papstes sieht vor: „Wann immer möglich, soll die Vollmacht zur Eheassistenz seitens des Ordinarius einem Diözesanpriester (oder jedenfalls einem regulären Priester) erteilt werden, um die Konsenserklärung der Partner bei der Feier des Sakraments entgegenzunehmen, die nach der Liturgie des Vetus ordo zu Beginn der heiligen Messe erfolgt. Daran schließt sich die Feier der Votivmesse durch einen Priester der Bruderschaft an.“
Gleichzeitig verfügt sie aber: „Sollte das nicht möglich oder sollte kein Diözesanpriester anwesend sein, der den Konsens der Partner entgegennimmt, kann der Ordinarius erlauben, die erforderlichen Vollmachten unmittelbar dem Priester der Bruderschaft, der auch die heilige Messe feiert, zu erteilen. Dieser ist zu ermahnen, pflichtgemäß der Diözesankurie alsbald die Trauungsdokumente zukommen zu lassen.“
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. dankt dem Heiligen Vater innig für seine oberhirtliche Fürsorge, wie sie im Brief der Kommission Ecclesia Dei zum Ausdruck kommt, mit dem Ziel, die „Unsicherheiten in Bezug auf die Gültigkeit des Ehesakramentes“ zu beseitigen. Papst Franziskus will offensichtlich, wie es bereits für die Beichte der Fall ist, dass alle Gläubigen, die sich in Anwesenheit eines Priesters der Bruderschaft St. Pius X. trauen lassen möchten, es ohne Besorgnis über die Gültigkeit des Sakramentes tun können. Es ist wünschenswert, dass alle Bischöfe die gleiche pastorale Fürsorge mit ihm teilen.
Die Priester der Bruderschaft St. Pius X. werden treu darauf achten – wie sie es schon seit ihrer Priesterweihe zu tun pflegen – die zukünftigen Eheleute gemäß der unveränderlichen Lehre Christi über die Einheit und Unauflöslichkeit dieser Verbindung (vgl. Mt 19,6) auf die Trauung vorzubereiten, bevor sie die Konsenserklärung im traditionellen Ritus der heiligen Kirche entgegennehmen.
Menzingen, am 4. April 2017
(Quelle : FSSPX/MG – DICI vom 04/04/17)