Zwei belgische Bischöfe verurteilt, weil sie sich geweigert hatten, eine Frau für den Diakonat auszubilden

Msgr. Luc Terlinden
Das Zivilgericht in Mechelen verurteilte den ehemaligen Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Kardinal Jozef De Kesel, und seinen Nachfolger, Erzbischof Luc Terlinden, wegen Diskriminierung. Die beiden Bischöfe hatten im Abstand von einigen Monaten die Anmeldung einer Frau zur Ausbildung für den Diakonat mit der Begründung abgelehnt, dass sie nach dem Willen Christi, des Gründers der Kirche, die heilige Weihe nicht empfangen kann.
Das Sakrament der Weihe von Jesus Christus selbst wurde dem männlichen Geschlecht vorbehalten. Das ist die Traditionsbestandteil der Kirche. Und es muss hinzugefügt werden, dass die Weihe gemäß dem Konzil von Trient aus mindestens drei Graden besteht: Episkopat, Priestertum und Diakonat. Die Kirche hat daher nicht die Macht, einer Frau diese Würden zu verleihen.
Die Frau, der diese Ausbildung verweigert wurde, brachte ihren Fall vor ein Zivilgericht, weil es sich um eine Diskriminierung handelte, die „gegen die belgische Verfassung verstößt“, wie La Croix berichtet. Das Gericht entschied am 25. Juni 2024 zu ihren Gunsten. Festzuhalten ist, dass die Entscheidung sowohl fragwürdig – es handelt sich um eine klare Einmischung in das Recht der Kirche – als auch widersprüchlich ist.
So merkt La Croix an: „Das Gericht erklärt sich zwar für nicht zuständig, über Angelegenheiten der Kirche zu urteilen, „das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass die Erzbischöfe bei der Beurteilung der Kandidatur einen Fehler begangen haben“, erklärt Luc De Cleir, Pressesprecher des Gerichts in Mechelen.“
La Croix zitiert auch Pater Tommy Scholtes, den Sprecher der Belgischen Bischofskonferenz. Dieser weist auf ein Paradoxon „in der Entscheidung des Gerichts hin, das verurteilt und sich gleichzeitig für nicht zuständig erklärt, um zu definieren, wer zur Diakonenausbildung zugelassen werden kann und wer nicht.“ Er stellt fest: „Man hätte uns ebenso gut vorwerfen können, jemanden zur Ausbildung zuzulassen, obwohl wir wussten, dass diese Person nicht bis zum Ende gehen konnte.“
Le Figaro stellt die Frage: „Könnte diese Entscheidung ein Präzedenzfall sein?“ Louis-Léon Christians, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Religionen an der Katholischen Universität Löwen, antwortet entschieden mit „Nein“.
Und Le Figaro erklärt: „Das Gericht stellte klar, dass es „keine Kompetenz“ habe, die Ablehnungen des Erzbischofs und seines Vorgängers aufzuheben oder zu definieren, welche Personen zur Ausbildung zum Diakon zugelassen werden können und welche nicht, da dies „gegen die Religionsfreiheit“ verstoßen würde.“
Man fragt sich angesichts dessen, worauf sich dann die Entscheidung des Gerichts stützt? Und wie ließe es sich verhindern, dass sich diese Klage morgen und übermorgen mit neuen Klägerinnen wiederholt?
Eine Klage, die nicht überrascht
Leider war es klar, dass diese Situation eintreten würde. Und zwar aufgrund der Diskussionen in der kirchlichen Hierarchie zu Fragen rund um das Thema des Frauendiakonats. Nichtsdestotrotz erscheinen die Dinge aus Sicht der kirchlichen Lehre glasklar geregelt.
Auch Papst Franziskus ist in dieser Angelegenheit nicht ganz unschuldig. Immerhin setzte er eine Kommission zu diesem Thema ein, daraufhin eine zweite, das ließ Zweifel aufkommen. Und dies obwohl er ansonsten mehrfach „Nein“ gesagt hatte, zuletzt deutlich, als er vor dem Fernsehsender CBS auf eine Frage zum Diakonat der Frau antwortete: „Wenn es um Diakone geht, die mit den heiligen Weihen ausgestattet sind, nein.“
Gleichzeitig lässt der Papst die Diskussion aber mehr oder weniger weiterlaufen. Das ermöglicht zum Beispiel die Ausbildung von Frauen zum Diakonat in Deutschland oder diese Klage in Belgien.
(Quellen: cath.ch/Le Figaro/La Croix – FSSPX.Actualités)
Illustration: Armelle Delmelle, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons