Wo der Mensch in die Schöpfungsordnung eingreift, geht das für ihn nicht gut aus
Wenn der Mensch in die Schöpfungsordnung Gottes eingreift – und das tut er, wenn er sich anmaßt, über Anfang oder Ende des menschlichen Lebens entscheiden zu wollen – kann die Sache für ihn nicht gut ausgehen.
Entscheidung gegen die gottgewollte Ordnung
Wir besitzen eine wunderbare Erzählung vom Anfang der Menschheitsgeschichte, deren Ausgang hinlänglich bekannt ist. Die Geschichte von Adam und Eva ist ein eindringliches Lehrbeispiel dafür, was passiert, wenn der Mensch sich selbst überschätzt und überhöht, Grenzen überschreitet, die für ihn tabu sind. Die beiden wollten sein wie Gott, aber was gewannen sie? Die zutiefst beschämende Erkenntnis, nackt zu sein! Der Mensch hatte sich entschieden, gegen Gott, gegen sich selbst und gegen die Ordnung der Schöpfung, der Preis aber für diese Entscheidung war der Verlust seiner gottgegebenen Würde. Und wie ist die Situation heute? Der Mensch betrachtet sich selbst als Mittelpunkt des Universums, hat sich von nahezu allem getrennt, was Gott für ihn vorgesehen hat, er glaubt in seiner Verblendung sogar, die Schöpfungsordnung aufheben zu können.
Die Folgen dieser Entscheidung
Was haben wir aber gewonnen für diese vermeintliche „Freiheit“, losgelöst von der heiligen Ordnung? Wir stehen vor den Trümmern einer Gesellschaft, in der Kinder kaum mehr Platz haben - was unweigerlich zum Aussterben unseres Volkes führen wird - und in der alte Menschen immer mehr unter dem Leidensdruck der Einsamkeit stehen. Dafür aber, so meint man, hätte man jetzt auch eine Lösung: In diesen Tagen wird eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes über eine allfällige Einführung der aktiven Sterbehilfe bzw. der Beihilfe zum Selbstmord erwartet.
Der Mensch als Herr über Leben und Tod?
In Deutschland fiel das Urteil bereits im Februar d.J.: Die Richter des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe entschieden, den $ 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig zu erklären, damit wurde die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ in Deutschland legalisiert. Ein schwarzer Tag für die deutsche Justiz! In Österreich geht es um § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ sowie § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“. Der Antrag, der seit Mai 2019 beim Verfassungsgerichtshof liegt, lautet dahingehend, diese Paragraphen als verfassungswidrig erklären zu lassen. Das Österreichische Gesetz verstoße gegen das „Recht auf Privatleben“. Es steht zu befürchten, dass die Richter dem Druck des Mainstreams nachgeben und damit eine Türe öffnen könnten, die sich wohl kaum mehr schließen ließe. Über kurz oder lang würden viele Schranken fallen, denn eine natürliche Grenze existiert nicht mehr, sobald die Tötung von Alten und Kranken legalisiert wird, sie kann leicht aufgehoben werden allein schon durch die Dehnbarkeit eines Gesetzestextes.