Vor 150 Jahren: Dogma der Unfehlbarkeit verkündet
Genau am heutigen Tag vor 150 Jahren wurde auf dem I. Vatikanischen Konzil das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes verkündet. Das Dogma war bereits damals umstritten und wird bis heute von zahlreichen Theologen angegriffen. Oftmals wird dieses Dogma falsch verstanden, nicht nur von modernistischen und liberalen Theologen, sondern auch von konservativen Katholiken. Aus Anlass des heutigen Tages veröffentlichen wird einen Auszug zum Unfehlbarkeitsdogma aus dem Buch von Pater Matthias Gaudron: Katechismus zur kirchlichen Krise.
Der Papst ist unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht, d. h. wenn er als oberster Lehrer der Völker eine Wahrheit zum für alle Gläubigen verbindlichen Dogma erhebt. In diesen Fällen ist dem Papst der Beistand des Heiligen Geistes zugesichert, so daß er nicht irren kann. Darüber hinaus schreiben die Theologen im allgemeinen dem Papst noch in einigen anderen Fällen Unfehlbarkeit zu, z. B. bei Heiligsprechungen, bei allgemeinen Gesetzen der Kirche oder wenn er sich zum Sprachrohr aller seiner Vorgänger macht.
Das 1. Vatikanische Konzil lehrt: «Wenn der Römische Bischof ex cathedra spricht, das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten Apostolischen Autorität entscheidet, daß eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, dann besitzt er mittels des ihm im seligen Petrus verheißenen göttlichen Beistandes jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition der Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet sehen wollte.»[1]
Die päpstliche Unfehlbarkeit steht ganz im Dienst der Bewahrung des Glaubens, der ja, wie wir gesehen haben, unveränderlich und heilsnotwendig ist. Dies betont das gleiche Konzil an einer anderen Stelle: «Den Nachfolgern des Petrus wurde der Heilige Geist nämlich nicht verheißen, damit sie durch seine Offenbarung eine neue Lehre ans Licht brächten, sondern damit sie mit seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung bzw. die Hinterlassenschaft des Glaubens heilig bewahrten und getreu auslegten.»[2] Darum ist Kardinal Ratzinger zuzustimmen, wenn er schreibt: «Tatsächlich … hat das I. Vatikanum den Papst keineswegs als absoluten Monarchen definiert, sondern ganz im Gegenteil als Garanten des Gehorsams gegenüber dem ergangenen Wort: Seine Vollmacht ist an die Überlieferung des Glaubens gebunden.»[3]
Eine solche Dogmatisierung eines Glaubenssatzes kommt nicht allzu häufig vor, und viele Päpste haben von dieser Vollmacht gar keinen Gebrauch gemacht. Im 20. Jahrhundert hat es nur eine einzige Dogmatisierung gegeben, nämlich jene der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel durch Papst Pius XII. am 1. November 1950.
Anmerkungen
[1] Dogmatische Konstitution Pastor æternus Kap. 4; DH 3074.
[2] Ebd. DH 3070.
[3] Vom Geist der Liturgie, Freiburg i. Br. 2000, S. 142 f.
Quelle: Katechismus zur kirchlichen Krise, Pater Matthias Gaudron, Sarto-Verlag, 2017, 4. Auflage