Vollkommene Ablässe in der Zeit des Coronavirus
Am 20. März 2020 erließ die Apostolische Pönitentiarie ein Dekret über den Erlass eines vollkommenen Ablasses während der Pandemie COVID-19 (Coronavirus). Mit dem Ablass soll dem physischen und moralischen Leid, das durch diese Pandemie verursacht wird, entgegengetreten werden.
Dieser Artikel gibt die wichtigen Informationen in einfacher und übersichtlicher Form wieder.
Wer kann diesen vollkommenen Ablass gewinnen?
- Gläubige, die am Coronavirus erkrankt sind;
- Gläubige, die unter Quarantäne gestellt sind;
- Gläubige, die sich im Dienst an den am Coronavirus Erkrankten dem Risiko der Ansteckung aussetzen (Pflegepersonal, Familienmitglieder etc.).
Unter welchen Bedingungen können diese Personen den vollkommenen Ablass gewinnen?
- Frei sein von jeder Anhänglichkeit an die Sünde;
- sich geistlich der hl. Messe, dem Rosenkranzgebet, dem Kreuzweg oder einer anderen Andacht anschließen;
- das kann auch geschehen mit Hilfe einer Übertragung durch Kommunikationsmittel;
- das kann ersetzt werden durch das Beten des Glaubensbekenntnisses, eines Vaterunsers und eines Gebetes zur allerseligsten Jungfrau Maria (z.B. Ave-Maria); beten (auch mithilfe von Kommunikationsmitteln);
- aufopfern dieser Prüfung im Geiste des Glaubens und der Nächstenliebe;
- den Willen haben, sobald als möglich die üblichen Bedingungen zur Gewinnung eines Ablasses zu erfüllen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters).
Unter welchen Bedingungen können alle anderen Gläubigen den vollkommenen Ablass gewinnen?
Eines der folgenden Werke verrichten:
- das Allerheiligste besuchen;
- eine eucharistische Anbetung halten;
- eine halbe Stunde in der Heiligen Schrift lesen;
- den hl. Rosenkranz beten;
- den Kreuzweg beten;
- Barmherzigkeitsrosenkranz beten.
Dies tun in der Meinung, dass Gott diese Epidemie beende, jenen Erleichterung verschaffe, die betroffen sind, und das ewige Heil jenen schenke, die er zu sich gerufen hat.
Als Erinnerung zum Ablass – einige ausgewählte Fragen
Was ist ein Ablass?
Ein Ablass ist ein von Gott gewährter Nachlass zeitlicher Strafe für Sünden, deren Schuld bereits getilgt ist. Ein Ablass kann nie eine Sündenschuld tilgen, weder eine schwere noch eine lässliche.
Woher haben die Ablässe ihre Kraft?
Die Ablässe haben ihre Kraft von den überreichen Verdiensten Jesu Christi und der Heiligen. – Die Verdienste und die Sühneleistung Christi sind unerschöpflich, und die Heiligen haben mehr Verdienste erworben und Sühne geleistet, als sie für die Rettung ihrer Seele brauchten. Diese „überschüssige“ Sühneleistung ging in den Besitz der Kirche über und kann kraft der Zusammengehörigkeit von Haupt (Christus) und Gliedern (Gläubigen) den einzelnen Gläubigen zugutekommen.
Woher hat die Kirche das Recht, Ablässe zu gewähren?
Sie hat das Recht dazu von Christus, der zu den Aposteln gesagt hat: „Alles, was ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein“ (Mt 18,18). Der Papst verwaltet als sichtbares Oberhaupt der Kirche den Gnadenschatz. Wenn er einen Ablass gewährt, entnimmt er kraft der Schlüsselgewalt, die ihm Christus übertragen hat, diesem Gnadenschatz, d.h. der Sühneleistung Christi und seiner Heiligen, den Ersatz für unsere Sühneleistung und bietet ihn Gott an.
Was für Ablässe unterscheidet man?
Man unterscheidet zwischen einem vollkommenen Ablass und einem Teilablass.
Ein vollkommener Ablass befreit von allen Sündenstrafen, die wir auf dieser Welt oder im Fegfeuer zu erleiden gehabt hätten. Wer also wirklich einen vollkommenen Ablass gewonnen hat und gleich darauf stirbt, gelangt unverzüglich in den Himmel. Allerdings ist es nicht leicht, einen vollkommenen Ablass zu erlangen. Man beachte sorgfältig die Bedingungen, die für einen vollkommenen Ablass erforderlich sind.
Ein Teilablass befreit uns von einem Teil der zeitlichen Sündenstrafen.
Was geschieht, wenn man nicht alle Bedingungen für einen vollkommenen Ablass erfüllen kann?
In diesem Fall gewinnt man einen dem Werk entsprechenden wertvollen Teilablass.
Was bedeutet das „Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine Sünde“?
Durch den Ablass nachgelassen werden kann nur die Strafe einer Sünde, deren Schuld getilgt wurde, wozu sie aufrichtig bereut worden sein muss. Jemand, dem auch nur die geringste lässliche Sünde nicht leidtut, kann daher keinen vollkommenen Ablass gewinnen! – Allerdings würde er einen Teilablass gewinnen: für die Strafen der Sünden, die er bereut hat.
Was heißt beten nach Meinung des Heiligen Vaters?
Wer nach der Meinung des Heiligen Vaters betet, bittet um
- die Erhöhung der Kirche,
- das Verschwinden der Häresien,
- die Ausbreitung des Glaubens,
- die Bekehrung der Sünder.
Schlussbemerkung
Die Gläubigen müssen sich daran erinnern, dass ein Ablass keine Bewilligung oder Erlaubnis zur Begehung von Sünde ist, wie fälschlicherweise oft behauptet wird. Ein Ablass gewährt keine Vergebung vergangener oder zukünftiger Sünden, geschweige denn die Erlaubnis, Sünden zu begehen. Kein Katholik kann glauben, dass er durch die Erlangung des Ablasses von der Buße oder anderen guten Werken befreit wird oder frei ist von dem Kampf mit seinen bösen Neigungen, Leidenschaften und Gewohnheiten. Der Ablass bildet nichts anderes als den teilweisen oder vollständigen Erlass der zeitlichen Strafe und erinnert uns an unsere Schwäche und Lauheit, die groß ist im Vergleich zum Eifer und zur Inbrunst der frühen Christen.
Schließlich erinnert der Ablass die Gläubigen daran, Gott ständig zu danken, und dass Er der Kirche ein Mittel aus dem unerschöpflichen Schatz der Verdienste Christi und seiner Heiligen gegeben hat, um ihnen in ihrer Schwäche zu helfen.