Sieg für die hl. Messe im Kanton Genf!
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat das Recht auf die katholische Messe im Kanton Genf endgültig festgeschrieben und schützt damit die Liturgie der Kirche vor willkürlichen Einschränkungen durch den Kanton.
Während der durch die Pandemie verursachten Gesundheitskrise hatte der Genfer Staatsrat - die kantonale Exekutive - mit einem Beschluss vom 1. November 2020 „Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind“ verboten.
Der Prior des Genfer Priorates der Priesterbruderschaft St. Pius X., Pater Jean de Loÿe, stellte dieses staatliche Verbot in Frage und reichte am 6. November eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein, in der er die Aussetzung der Maßnahme der Staatsrates forderte.
In der Klageschrift wurde hervorgehoben, dass das Dekret die Feier der Messe und den Empfang der heiligen Eucharistie als wesentliche Elemente des katholischen Lebens sowie die in der Kantonsverfassung garantierte Religionsfreiheit direkt beeinträchtigte.
Am 4. Dezember 2020 erließ die Verfassungskammer des Gerichtshofs, an die die Klage weitergeleitet worden war, eine aufschiebende Wirkung, da „die strittige Maßnahme einen potenziell schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit“ darstelle.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass von der Regierung „nicht nachgewiesen wurde, dass die Kultstätten besondere Ansteckungsherde darstellten. Die Entscheidung der Exekutive stelle „ein ernsthaftes Problem“ dar, da der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ nicht berücksichtigt wurde.
Am 6. Mai 2021 legte die Verfassungskammer, die mit dem Fall befasst war, dann einen neuen Beschluss vor. Dieser hob das Verbot der Messe, das vom Staatsrat als „ungerechtfertigte Einmischung“ bezeichnet worden war, endgültig auf.
Diese Entscheidung verschaffte der Zelebration der hl. Messe Gerechtigkeit gegen eine willkürliche politische Maßnahme, die die Grundrechte der Katholiken auf ihre sonntägliche Praxis missachtete. Es war ein weiterer Sieg der Messe in diesem Kanton, der einst mit eiserner Hand von Calvin, einem der erbittertsten Feinde des katholischen Gottesdienstes, regiert wurde.
Der Kanton Genf gab sich jedoch nicht geschlagen. Die Kantonsregierung legte beim Bundesgericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Lausanne Beschwerde ein. Das Bundesgericht entschied am 8. März 2022 über die Beschwerde des Genfer Staatsrats gegen das Urteil der Verfassungskammer. Die Klage wurde als unzulässig erachtet.
Damit ist das „Mess-Urteil“ der Verfassungskammer zumindest für den Kanton Genf endgültig bestätigt. Wenn das Bundesgericht beschließt, es zu veröffentlichen und als „Grundsatzurteil“ einzustufen, wird es zum Präzedenzfall für die gesamte Schweiz.