Die Schweiz sagt „Ja“ zur Organspende

Quelle: FSSPX Aktuell

Am Sonntag, dem 15. Mai 2022, wurden den Schweizern gleich drei Abstimmungen vorgelegt. Darunter auch eine Änderung im Gesetz zur Organtransplantation. Nur rund 40 Prozent der Stimmberechtigten nahmen überhaupt teil – und entschieden sich für das fatale Gesetz. 

Nach dem Willen der Wähler setzt der Gesetzgeber künftig voraus, dass jeder damit einverstanden ist, sich im Zweifelsfall Organe zu Transplantationszwecken entnehmen zu lassen. Wer das nicht möchte, muss das künftig ausdrücklich erklären. Allerdings sieht die jetzige Regelung zumindest vor Angehörige einzubeziehen, wenn sich die betroffene Person ihren Willen in Sachen Organspende nicht geäußert hat. Eine vorangegangene Volksinitiative aus dem Jahr 2019 sah dies nicht vor und wurde von Bundesrat und Parlament abgelehnt.

Die Neuregelung tritt nicht vor 2024 in Kraft, da viele Details zunächst auf Verordnungsstufe festgelegt werden müssen. Dazu gehört die Einführung eines Ablehnungsregisters. Bis dahin gilt das Prinzip der ausdrücklichen Zustimmung. Das heißt, dass Organe und Gewebe einer Person nur dann entnommen werden dürfen, wenn diese eingewilligt hat.

So sieht es aus in Europa

In vielen europäischen Ländern gilt wie künftig in der Schweiz die passive Zustimmung, so beispielsweise in Finnland, Schweden, Estland, Lettland, Polen, Tschechien, Österreich, Ungarn, Bulgarien, Griechenland, Zypern, Italien, Slowenien, Kroatien, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal und Irland. Hinzu kommt das Vereinigte Königreich, in dessen Regionen lange unterschiedliche Regeln galten. Seit 2021 gilt jedoch auch hier einheitlich die passive Zustimmung. In Litauen, Rumänien, Dänemark und Deutschland gilt das System der aktiven Zustimmung.

Aber auch bei der vorausgesetzten Zustimmung gibt es verschiedene Varianten: So wird in einigen Ländern wie Österreich die Familie nicht konsultiert, und selbst für Ausländer gilt die gesetzliche Regelung der passiven Zustimmung. In der Praxis sieht das jedoch anders aus. Die Familien werden konsultiert und Ausländer sind mehr oder weniger ausgenommen.

Moralisch fragwürdig

Die vorausgesetzte Einwilligung wurde eingeführt, um die Zahl der potenziellen Spender und das Volumen der Transplantationen zu erhöhen. Allerdings mit erheblichen ethischen Implikationen. Zum einen muss selbst bei einer Organspende, die keine moralischen oder ethischen Probleme aufwirft, die Freiwilligkeit die Regel sein. Die Annahme einer mutmaßlichen Zustimmung bedeutet jedoch, dass sie sich des Körpers eines Bürgers bemächtigt. Dazu hat der Staat kein Recht – weder lebendig noch tot. Ausnahme, es liegt eine explizite Zustimmung vor, was bei einer passiven Zustimmung nicht der Fall ist. Hinzu kommt, dass Personen, denen Organe entnommen werden, noch nicht tot sind. Vorgeschoben wird hier der Begriff des Hirntods. Der tatsächliche Tot wird erst nach Entnahme der Organe eingeleitet.