Reichster Kanton der Schweiz will am falschen Ort sparen
Le Conseil cantonal de Zoug
Der Kanton Zug ist einer der 26 Schweizer Kantone. Er ist flächenmäßig der kleinste, aber der reichste, da er das Steuerparadies innerhalb der Eidgenossenschaft ist.
Dennoch war es das Parlament des Kantons, der Kantonsrat, in dem ein parlamentarischer Antrag gestellt wurde, das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1828 aus finanziellen Gründen aufzuheben. Der Antrag wurde von drei Abgeordneten gestellt, die jeweils den Grünen, der Sozialistischen Partei und den Grünliberalen angehörten, den drei Parteien mit der geringsten Anzahl an Abgeordneten in diesem Rat.
Das Konkordat von 1828
Zunächst muss man sich daran erinnern, dass die Schweiz eine Eidgenossenschaft ist und dass jeder Kanton ein Staat ist, der zwar in seinen Vorrechten eingeschränkt ist, aber die Möglichkeit hat, einen internationalen Vertrag wie ein Konkordat zu unterzeichnen. Darüber hinaus stammt die Schweizer Verfassung aus dem Jahr 1848 und ist somit nach dem Zuger Konkordat entstanden.
Dieses Konkordat wurde zwischen dem Heiligen Stuhl und den Kantonen Solothurn, Luzern, Bern – dem heutigen Kanton Jura – und Zug geschlossen. Es definierte das neue Gebiet der Diözese Basel, das die Pfarreien dieser vier Kantone zusammenfasste. Der Vertrag sah vor, dass der Kanton Zug - um den es hier geht - die Bezüge eines ansässigen Kanonikers und einen direkten Beitrag an das Bistum Basel übernahm.
Eine Sorge um Unparteilichkeit?
Als Grund nannten die Parlamentarier die sinkende Zahl der Katholiken: „Wir haben im Kanton Zug eine katholische Tradition, aber es kann nicht sein, dass der Steuerzahler das Gehalt des Domherrn und des Bischofs bezahlt“, sagte Luzian Franzini (Grüne).
Umso mehr, erklärte er, da 57 Prozent der Bevölkerung nicht mehr katholisch seien. Der Antrag stellt daher fest, dass die Finanzierung des Bischofs und des Domherrn aus öffentlichen Mitteln „zunehmend anachronistisch“ sei. Schließlich wurde kritisiert, dass die Diözese Basel nicht ausreichend „reformiert“ worden sei und dass ihr derzeitiger Bischof, Felix Gmür, Fehler im Zusammenhang mit Missbrauchsverfahren gemacht habe.
Ein Antrag, der keine Aussicht auf Erfolg hat
Der Antrag muss jedoch mehrere Prüfungen bestehen: Zunächst muss das Parlament abstimmen, um sie an die Regierung zu überweisen. Aber sind die Mehrheitsparteien (Le Centre, SVP, PLR) dazu auch bereit?
Zweitens belegt die Aussage, dass 57 Prozent der Kantonsbevölkerung nicht mehr katholisch sind, dass 43 Prozent der Zuger sich zum katholischen Glauben bekennen und die entsprechenden Kirchensteuern zahlen. Es ist also logisch, dass die Bezüge des Domherrn und des Bischofs von Basel aus den Steuern einer hohen Anzahl von Katholiken bezahlt werden.
Schließlich sollten die Parlamentarier, die einen solche Antrag verfasst haben, wissen, dass ein Konkordat ein internationaler Vertrag ist, der nicht einseitig gekündigt werden kann. Der Bruch eines solchen Vertrags wird als Verletzung des elementarsten Rechts angesehen. Ganz zu schweigen von den letzten Überlegungen, die darüber urteilen, wie die Basler Kirche von ihrem Bischof geleitet wird.
Letztendlich ist der Antrag als armseliges politisches Manöver zu werten, das lediglich eine Abneigung der Verfasser gegenüber der Kirche und eine Absicht, ihr zu schaden, offenbart.
(Quellen: cath.ch/Wikipédia/Dictionnaire Historique de la Suisse – FSSPX.Actualités)
Illustration: Schulerst, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons