Pressekommuniqué

Quelle: Distrikt Schweiz

23. Februar 2021

Laisierung eines Priesters

In Übereinstimmung mit dem geltenden Kirchenrecht wurde ein Schweizer Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. durch den Heiligen Stuhl in den Laienstand zurückversetzt. Dieses Urteil ist der Abschluss eines kirchlichen Prozesses.

Der betreffende Priester befindet sich aktuell im Strafvollzug, nachdem er im Dezember 2017 durch die Berufungsinstanz in Brüssel aufgrund sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war, wovon drei Jahre im geschlossenen Strafvollzug zu verbüssen sind. Die Anschuldigungen stammen aus dem Jahr 2011.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. betont bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre volle Entschlossenheit, gegen das grosse Unrecht des Missbrauchs von Minderjährigen zu kämpfen, das sie ohne jede Nachsicht verurteilt. Insbesondere bekräftigt sie ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den Behörden, wenn es darum geht, Täter ihrer Strafe zuzuführen. Und schliesslich sichert sie ihre grösste Wachsamkeit zu, damit sich solche Verbrechen nicht wiederholen.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. drückt einmal mehr ihre tiefe Trauer und ihr ganzes Mitgefühl für die Opfer von Missbrauch aus, der von ihren Mitgliedern begangen wurde. Sie versäumt es auch nicht, für jene zu beten, die durch diese tragischen Ereignisse verletzt worden sind oder unter ihnen leiden, ohne jemanden von diesem Zeichen christlicher Nächstenliebe auszuschliessen.