Die Personalprälatur steht seit 1985 im Raum

Quelle: Distrikt Deutschland

Allgemein scheint es so, dass die Vorbedingungen der Freigabe des Missale von 1962 und die Aufhebung der Exkommunikation, welche zu den großen päpstlichen Maßnahmen Papst Benedikts XVI. vom 07. Juli 2007 und vom 21. Januar 2009 führten, ihren Ursprung in einer Zusammenkunft hatten, welche während der ersten Amtszeit von Bischof Bernard Fellay als Generaloberer im Generalhaus der Priesterbruderschaft St. Pius X. im Jahre 2000 stattfand.

Diese Bitten bestanden jedoch bereits seit sehr langer Zeit, man findet sie ansatzweise schon in Briefen Erzbischof Marcel Lefebvres an Kardinal Ratzinger, und in einer in verschiedenen Zeitschriften der Priesterbruderschaft verbreiteten und vom Generaloberen Pater Franz Schmidberger  in Rom am 26. März 1985 hinterlegten Bittschrift sind sie ganz ausdrücklich formuliert.

Das Werk Erzbischof Lefebvres verlangte ganz einfach nach dem, was 2007 und dann 2009 eintrat: die Möglichkeit für jeden Priester, frei nach dem Messbuch von 1962 zu zelebrieren. Zu jener Zeit gab es noch keinerlei Exkommunikationsdekret, die Bittschrift bat jedoch um eine Einstellung der Sanktionen, die auf den Priestern der Priesterbruderschaft lasteten. In diesem Schriftstück verlangten die Oberen der Priesterbruderschaft einstimmig und ohne dass dadurch irgendwelches Aufsehen erregt worden wäre, dass die Priesterbruderschaft als Personalprälatur errichtet würde.

Man könnte sich wundern, dass Erzbischof Lefebvre eine Bittschrift veröffentlichen ließ. Tatsächlich ist sie ganz und gar ein Gesuch.

Im Laufe des Konzils hatte der Erzbischof übrigens eine gleichartige Initiative in Richtung Pauls VI. angeregt, den Kommunismus zu verurteilen. Es ist bekannt, dass die fragliche Bittschrift in irgendeiner vatikanischen Schublade verschwunden ist.

Hier nun der Text der Bittschrift von 1985:

Heiliger Vater,

das Rundschreiben der Heiligen Ritenkongregation vom 3. Oktober 1984 erscheint uns als ein Hoffnungsschimmer für die Wiederzulassung des öffentlichen Gebrauchs der Heiligen Messe im jahrhundertealten römischen Ritus, der so viele Generationen geheiligt hat.

Wir möchten Eure Heiligkeit unserer Dankbarkeit versichern; andererseits bedauern wir aber, dass Bedingungen aufgestellt werden, welche diese Maßnahme praktisch unwirksam machen.

Da wir davon überzeugt sind, dass die Rückkehr zur überlieferten römischen Messe eine Quelle reicher Gnaden für die Erneuerung der Kirche sein wird, bitten wir Sie respektvoll und mit kindlichem Vertrauen:

 

  1. dass jedem Priester die Freiheit gegeben werde, das Messbuch und die liturgischen Bücher zu benutzen, die im Jahr 1962 in Kraft waren.
  2. dass infolgedessen für S.E. Erzbischof Lefebvre und seine Priester die ungerechte Situation beendet werde, in die sie hineingestellt wurden.
  3. dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Kirche als Gesellschaft päpstlichen Rechts und als Personalprälatur anerkannt werde.

Als Söhne und Töchter der katholischen und römischen Kirche, die für die Aufrichtung der Herrschaft Jesu Christi und für den Triumph des Unbefleckten Herzens Mariä wirken wollen, überreichen wir dem Stellvertreter Christi voller Vertrauen unsere Bitte.

Möge Eure Heiligkeit sie genehmigen und uns segnen.

 

(Fideliter Nr. 43, Jan. / Feb. 1985, S. 17 f.)