Neue Kardinäle für den Gottesdienst
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung wird nur noch wenige Tage ihren Namen tragen. Pfingsten tritt die Kurienreform von Papst Franziskus in Kraft und die päpstliche Zentralbehörde wird den neuen Namen „Dikasterium“ erhalten.
1588 entstand im Laufe der sog. „Gegenreformation“ die „Heilige Ritenkongregation“, die schon in der Titulatur einen anderen Geist atmete. Diese regelmäßig stattfindende Kardinalsversammlung hatte zuerst die päpstlichen Zeremonien im Auge und dann – daran Maß nehmend – die Riten der römischen Liturgie und die Heiligsprechungen.
Das 20. Jahrhundert begann mit den Kurienreformen des hl. Pius X., die durch die monumentale Leistung der Vereinheitlichung des Kirchenrechts motiviert waren.
Das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) brachte einen neuen Geist. Die „Romanità“ wurde durch die „Internationalisierung der Kurie“ ersetzt – um nur eines der Prinzipien der schnell folgenden Strukturreformen unter den nachkonziliaren Päpsten zu nennen.
Hauptarbeitsfeld der Liturgieverantwortlichen (in wechselnden Zuständigkeiten und Organismen) wurde die „Reform des Gottesdienstes“. Diese erfasste alle Bereiche des kirchlichen Lebens und ließ keine Tradition unangetastet. Innerhalb von nur wenigen Jahren verschwand der „Römische Ritus“, wie man ihn kannte, und wurde durch den Novus Ordo ersetzt.
Der überlieferte Ritus wurde geächtet, verboten, unterdrückt. Aber er überlebte durch den Widerstand einer katholischen Graswurzelbewegung und die ikonische Figur des französischen Erzbischofs Marcel Lefebvre. Die erstaunliche weltweite Vitalität des alten Ritus, trotz gegenteiliger Bemühungen höchster kirchlicher Autoritäten, ist ohne den 1991 verstorbenen Prälaten nicht zu denken. Ein Dienst, den die Mutter Kirche, zweifellos noch würdigen wird, wenn eine neue Generation von Prälaten den heutigen Wirrwarr in der Kirche aufräumen muss.
Noch herrscht aber im Vatikan ein anderes Denken, gefangen in der „Lebenswirklichkeit“ der Nachkonzilszeit. Das kann man an der Ernennung neuer Mitglieder der „Gottesdienstkongregation“ ablesen.
Am 29. Mai 2022 gab Papst Franziskus bekannt, den englischen Kurienerzbischof Arthur Roche – seit 2021 Präfekt der Gottesdienstkongregation – am kommenden 27. August desselben Jahres zum Kardinal kreieren zu wollen.
Arthur Roche (geb. 1950) ist die maßgebliche Kraft hinter dem Motu proprio „Traditionis custodes“, das erneut versucht, das, was allen früheren Generationen heilig war, zu unterdrücken – als ob es „Summorum pontificum“ von Benedikt XVI. nie gegeben hätte.
Am 2. Juni 2022 ernannte dann der Papst neue Mitglieder der Kongregation für den Gottesdienst. Diese sind die Kardinäle Luis Antonio G. Tagle, Präfekt der Kongregation für die Evangelisierung der Völker; Orani João Tempesta, O. Cist, Erzbischof von Rio de Janeiro (Brasilien); Charles Maung Bo, S.D.B., Erzbischof von Yangon (Myanmar); Daniel Fernando Sturla Berhouet, S.D.B., Erzbischof von Montevideo (Uruguay); Blase Joseph Cupich, Erzbischof von Chicago (USA); Cristóbal López Romero, S.D.B., Erzbischof von Rabat (Marokko); Celestino Aós Braco, O.F.M. Cap, Erzbischof von Santiago de Chile (Chile); Kevin Joseph Farrell, Präfekt des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben; Konrad Krajewski, Almosengeber Seiner Heiligkeit; Mario Grech, Generalsekretär der Bischofssynode und Marcello Semeraro, Präfekt der Kongregation für die Heiligsprechungsprozesse.
Früher hätte ein Vatikanist all diese Purpurträger schnell dem „progressiven Flügel“ des heiligen Kollegiums zugezählt. Aber was bedeutet so eine Beschreibung noch nach zehn Jahren Pontifikat von Papst Franziskus?