Martin Luther – ein Reformator? Die Sakramente

Quelle: Distrikt Deutschland

Martin Luther – ein Reformator?

Beiträge zum Lutherjahr

Die Sakramente

Ein Sakrament ist ein von Christus eingesetztes sichtbares Zeichen, das aufgrund der Anordnung Gottes dem Empfänger die heiligmachende Gnade und andere geistliche Wirkungen schenkt. Die heiligmachende Gnade wird dabei entweder neu geschenkt (in der Taufe und dem Todsünder in der Beichte) oder sie wird vermehrt (in den übrigen Sakramenten; in der Beichte demjenigen, der nur lässliche Sünden zu beichten hatte).

Die Lehre Luthers

Da sich die Rechtfertigung für Luther allein durch den Glauben vollzieht und es nach ihm keine Vermehrung der Gnade gibt, weil diese bei allen Gerechtfertigten gleich ist, sind Sakramente für Luther eigentlich überflüssig. Trotzdem wollte er sie nicht ganz aufgeben, da wenigstens einige von ihnen in der Heiligen Schrift unbestreitbar bezeugt sind. Für Luther haben die Sakramente aber keine objektive Kraft, sondern sind nur Unterpfänder für die Wahrhaftigkeit der göttlichen Verheißung, die Sünden zu vergeben. Sie sollen den gläubigen Empfänger gewiss machen, dass seine Sünden vergeben sind, ihn trösten und beruhigen. Die Wirkung der Sakramente richtet sich also ganz nach der subjektiven Tätigkeit des Empfängers, d. h. nach der Intensität seines Glaubens an die Sündenvergebung. Melanchthon schreibt in diesem Sinn: „Die Beschneidung ist nichts, so ist auch die Taufe nichts, die Gemeinschaft des Tisches des Herrn ist nichts, sie sind vielmehr Zeugen und Siegel des göttlichen Willens gegen dich; durch sie wird dein Gewissen sicher, wenn es an der Gnade, an dem Wohlwollen Gottes gegen dich zweifelt.“

Damit hatten die Reformatoren das opus operatum der katholischen Lehre aufgegeben. Nach dieser haben die Sakramente nämlich eine objektive Kraft, weshalb die Taufe z. B. schon dem kleinen Kind, das noch keinen Glaubensakt setzen kann, gespendet werden und auch ein Bewusstloser die Absolution und Letzte Ölung empfangen kann, wenn er vorher nur die notwendige Reue und den Wunsch nach einem christlichen Sterben hatte. Die Sakramente haben ihre Wirkung also aus sich, der Empfänger muss nur die nötigen Voraussetzungen für ihren Empfang mitbringen, während der Protestantismus die Wirksamkeit der Sakramente ganz ins Subjektive zieht.

Wer einen festen Glauben hat, braucht nach Luthers Prinzipien diese Beruhigungsmittel auch gar nicht, und tatsächlich schrieb Luther z. B. in seiner Abhandlung von der Beichte: „Es sollen alle Sakramente frei sein jedermann; wer nicht getauft sein will, der laß anstehen, wer nicht will das Sakrament empfah’n, hat sein wohl Macht, also wer nicht beichten will, hat sein Macht auch für Gott.“

Im Streit mit den Leugnern der eucharistischen Realpräsenz kam Luther dann allerdings wieder zu einer gewissen Annäherung an die katholische Lehre. Die Lehre des „Reformators“ war – wie so oft – auch in diesem Punkt nicht einheitlich.

Die Auffassung Luthers hatte eine Verminderung der Zahl der Sakramente zur Folge: Priesterweihe und Ehe können z. B. nicht zur Sündenvergebung eingesetzt sein. Luther schwankte eine Zeitlang in Bezug auf die Beichte, schließlich blieben aber nur zwei Sakramente übrig: Taufe und Abendmahl. Dies war zweifellos eine Neuerung, denn wenn die Lehre von der Siebenzahl der Sakramente auch erst im 2. Jahrtausend aufkam, so wurden in der Kirche doch immer alle sieben Sakramente gespendet. Auch die von Rom getrennten Ostkirchen sind in diesem Punkt mit der katholischen Kirche völlig eins, und selbst bei alten Sekten, die sich früh von der Kirche getrennt haben, findet man alle sieben Sakramente oder kann zumindest zeigen, dass sie früher alle spendeten.

Die Lehre der anderen Reformatoren

Der Schweizer Reformator Huldrych Zwingli hatte den armseligsten, aber im Grunde konsequentesten Sakramentenbegriff. Für ihn sind die Sakramente nur äußere Zeremonien, durch die der Mensch sich als Mitglied der Kirche und Anhänger Christi darstellt. Die Sakramente haben keine innere Kraft und Wirksamkeit. Sie sind auch keine Unterpfänder der Barmherzigkeit und Huld Gottes, denn wessen Glaube einer solchen Bestätigung bedarf, meinte er, der habe gar keinen wahren Glauben.

Johannes Calvin schließlich, der Reformator Genfs und Begründer des Calvinismus, sah ähnlich wie Luther im Sakrament ein Symbol, durch welches Gott seine Verheißung zur Stärkung unseres Glaubens besiegelt. Darüber hinaus schrieb er den Sakramenten aber noch eine gewisse innere Kraft zu, trennte diese jedoch wegen seiner radikalen Prädestinationslehre scharf vom sinnlichen Zeichen. Jedem Christen werde im Sakrament das Element angeboten, aber nur die Prädestinierten erhielten die Gnade. Da die Gnade nach ihm nämlich unwiderstehlich wirkt, könnte sonst aus einem Nichtprädestinierten ein Auserwählter werden, was unmöglich ist. Die Nichtprädestinierten werden daher nach Calvin in der Taufe nur äußerlich abgewaschen und empfangen im Abendmahl nur Brot und Wein. Auch er kennt nur diese zwei Sakramente.

Die Taufe

Die Kindertaufe ist nach den Prämissen Luthers, wie wir gesehen haben, an sich unmöglich, und die Wiedertäufer handelten daher nur konsequent, wenn sie die Wiederholung der in der Kindheit gespendeten Taufe verlangten. Luther wandte sich jedoch scharf gegen diese und hielt an der Kindertaufe fest, was zu den vielen Inkonsequenzen seiner Lehre gehört. Eine Zeitlang versuchte er, die Kindertaufe mit einer übernatürlichen Erleuchtung des Kindes im Moment der Taufe zu begründen, durch die das Kind befähigt werde, den heilsnotwendigen Glaubensakt zu setzen; jedoch hängt diese Theorie so in der Luft, dass selbst Luther sie wieder fallen ließ.

Die katholische Kirche betrachtet die Taufe der Protestanten trotz der Unterschiede in der Lehre als gültig, wenn der Taufspender nur die Gültigkeitsbedingungen eingehalten hat, wenn er also wenigstens den Kopf des Kindes abgewaschen und dabei die Worte „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ gesprochen hat. Wiedertaufen werden bei Konversionen zur katholischen Kirche nur bei einem Zweifel an der Gültigkeit der ersten Taufe vorgenommen und auch dann nur bedingungsweise.

Die Firmung

Die Firmung ist nach katholischer Lehre das zweite Sakrament. Es teilt dem Empfänger eine besondere Fülle des Heiligen Geistes mit. Die Existenz dieses Sakraments geht klar aus Apg 8,14 ff. hervor, wo berichtet wird, wie die Apostel Petrus und Johannes, die ja Bischöfe waren, den vom Diakon Philippus Getauften die Hände auflegten, damit sie den Heiligen Geist empfingen. Ein ähnlicher Vorgang wird Apg 19, 2–7 erzählt. Hier war es der hl. Paulus, der in Ephesus zwölf Männer erst taufen ließ und ihnen dann selbst die Firmung spendete.

Luther behauptete dagegen in seiner Schrift über die Babylonische Gefangenschaft der Kirche (1520), die Firmung sei nur ein kirchlicher Brauch, ähnlich wie das Weihwasser. Die Bischöfe hätten sich die Firmung vorbehalten, um nicht ganz arbeitslos zu sein und um sich mit Ehre zu schmücken. Später wurde er noch polemischer und nannte die Firmung „Affenspiel“, „Gaukelwerk“ und „Lügentand“. Einem Pfarrer, bei dem sich der Weihbischof zur Firmung angesagt hat, riet Luther, dem Bischof wie Paulus dem Petrus ins Angesicht zu widerstehen. Die Handauflegung, von der die Apostelgeschichte berichtet, sei vollzogen worden, um den Heiligen Geist für Wunderzeichen und Sprachengaben zu empfangen, was aber später keine Fortsetzung gefunden habe.

Die evangelische Konfirmation, die gewissermaßen das Gegenstück zur Firmung ist, geht auf den Straßburger Reformator Martin Bucer (Butzer) zurück. Der Konfirmand bekräftigt dabei öffentlich seine Taufgelübde und wird dann unter Handauflegung des Pastors und Gebet als selbstständiges Mitglied in die Gemeinde aufgenommen. Dabei darf er dann auch das erste Mal das Abendmahl empfangen.

Die übrigen Sakramente

Obwohl in Joh 20,22 f. berichtet wird, wie Jesus seinen Aposteln die Vollmacht, Sünden zu vergeben, übertrug, ist die Beichte aus dem protestantischen Glaubensleben im Allgemeinen verschwunden. Wie erwähnt, schwankte Luther zwar eine Zeitlang in Bezug auf dieses Sakrament, ließ es aber schließlich fallen. Darum gibt es in protestantischen Gemeinden keine Ohrenbeichte mit persönlichem Bekenntnis, sondern höchstens ein allgemeines Bekenntnis mit anschließender „Lossprechung“.

Die Stelle der Krankenölung, die im von Luther nicht geliebten Jakobusbrief (5,14 f.) beschrieben wird, sollte im Protestantismus das Abendmahl einnehmen, da dieses den Sterbenden der verzeihenden Barmherzigkeit Gottes versichere.

Luther hob dann auch den Unterschied zwischen Priestern und Laien auf und erklärte aufgrund des allgemeinen Priestertums jeden Christen für berechtigt, die Eucharistie zu vollziehen. Die protestantische Ordination ist nur eine kirchenrechtliche Angelegenheit.

Die Ehe wurde von Luther als bloß bürgerlicher Vertrag angesehen, als ein „rein weltlich Ding“. Er gestattete dem Landgrafen Philipp von Hessen, einem Förderer seiner Reformation, sogar eine zweite Ehefrau (also die Polygamie), was er zwar geheim gehalten wissen wollte, was aber natürlich trotzdem bekannt wurde. Später lehnte der Protestantismus die Vielehe allerdings immer ab, hat jedoch die Unauflöslichkeit der Ehe aufgegeben. Obwohl die Ehe von protestantischer Seite nicht als Sakrament angesehen wird, schließen evangelische Christen nach katholischer Lehre trotzdem eine gültige und sakramentale Ehe, wenn sie nur die wesensmäßigen Bedingungen der Ehe akzeptieren, d. h. wenn sie einen Bund fürs Leben schließen wollen, der auf die Erzeugung von Kindern hingeordnet ist. Zwischen Getauften kann es nämlich nur eine sakramentale Ehe geben.

Die beiden im Protestantismus gültigen Sakramente sind also nicht Taufe und Abendmahl, da die protestantischen Pastoren keine Priester sind und die Eucharistie darum nicht gültig feiern können, sondern Taufe und Ehe. Über die Eucharistie, die sowohl Sakrament als auch Opfer ist, soll in der nächsten Folge noch ausführlich gehandelt werden.