Englands Bischöfe reagieren auf Pläne zur Verschärfung des Abtreibungsgesetzes

Quelle: FSSPX Aktuell

Bischof John Sherrington, der in der Bischofskonferenz von England und Wales für Lebensfragen zuständig ist, hat eine Erklärung zum Entwurf des Strafjustizgesetzes veröffentlicht. In ihr drückt er seine tiefe Besorgnis über zwei eingereichte Änderungsanträge aus, die auf eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze abzielen.

Die Labour-Abgeordnete Stella Creasy brachte einen Änderungsantrag ein, der darauf abzielt, Abtreibungen bis zur 24. Woche zu entkriminalisieren. Diana Johnson brachte einen weiteren Änderungsantrag ein, der den Rechtsschutz für ungeborene Kinder aufheben würde, wenn eine Frau ihre eigene Abtreibung in einem beliebigen Stadium der Schwangerschaft veranlasst. 

Wie Alithea Williams, Referentin für öffentliche Politik bei der Society for the Protection of Unborn Children (SPUC), erklärt, ist Stella Creasys Änderungsantrag noch extremer als von Kritikern befürchtet.  

„Eine Klausel des Änderungsantrags entkriminalisiert tatsächlich ausdrücklich die Abtreibung bis zur vierundzwanzigsten Woche“, sagte Frau Williams. „Sie besagt aber auch, dass ‚keine Freiheitsstrafe verhängt werden darf‘ gegen eine Frau, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft nach einem der Gesetzestexte zur Abtreibung handelt.“ 

Entkriminalisierte Kindstötung  

Und, so Frau Williams weiter: „Wie bei Diana Johnsons Änderungsantrag bedeutet dies, dass keine Gefängnisstrafe für eine Abtreibung in irgendeinem Stadium der Schwangerschaft verhängt werden kann, wenn die Frau sie selbst vornimmt. Und das ist noch nicht alles", fährt die SPUC-Chefin fort. 

Es geht nicht nur um die Abschaffung von Gefängnisstrafen: Der nächste Abschnitt des Änderungsantrags besagt, dass kein Strafverfahren gegen eine Frau oder „eine medizinische Fachkraft, die in gutem Glauben und in der aufrichtigen Überzeugung gehandelt hat, dass die Frau, der sie geholfen hat, ihr eine authentische Geschichte erzählt hat, eingeleitet werden kann, außer durch oder mit Zustimmung des Direktors für öffentliche Strafverfolgung.“ 

So könnten nicht nur Frauen, sondern auch Abtreiber für Abtreibungen, die nach der 24. Woche vorgenommen werden, nur sehr schwer strafrechtlich verfolgt werden. So könnte eine Frau, die beispielsweise in der 30. Woche abgetrieben hat, niemals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Sie könnte höchstens zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, wenn der Leiter der Staatsanwaltschaft selbst eingreifen würde. Er müsste auch persönlich eingreifen, um ein Verfahren gegen einen Arzt einzuleiten, der in diesem Stadium eine Abtreibung durchführt. 

„Glaubt Frau Creasy wirklich, dass Kindstötung niemals zu einer Gefängnisstrafe führen sollte und dass der Generalstaatsanwalt eingreifen sollte, um eine mildere Strafe zu verhängen?“, fragte Frau Williams. 

Bischöfe mobilisieren die Gläubigen 

Bischof Sherrington schließt seine Erklärung mit dem Hinweis, dass „in England und Wales das ungeborene Kind und die schwangere Mutter nach unseren Gesetzen vollen Schutz verdienen, da sie zu den verletzlichsten Menschen in unserer Gesellschaft gehören“. Und er „ermutigt die Menschen, sich mit ihrem Abgeordneten in Verbindung zu setzen und ihm ihre Meinung zu diesen Änderungsanträgen mitzuteilen“. 

Stattdessen unterstützt der Weihbischof der Diözese Westminster zwei alternative Änderungsanträge: „einen von Sir Liam Fox zur Beendigung der Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom [Trisomie 21, Anm. d. Ü.] und einen von Caroline Ansell MP zur Herabsetzung der Fristen von 24 auf 22 Wochen“.