Der Versuch, das Recht auf Abtreibung durch die Hintertür einzuführen

Quelle: FSSPX Aktuell

Sitzungssaal der Europäischen Gemeinschaft

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) versucht, das Recht auf Abtreibung durch die Hintertür in der Europäischen Union zu verankern.

Wie das Europäische Institut für Bioethik (IEB) sehr treffend feststellte, hat die FEMM in den gewundenen Formulierungen eines "Berichtsentwurfs über die Situation der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in der Union im Rahmen der Gesundheit der Frauen" heimlich ein "Recht auf Abtreibung" gefordert. Dieser Entwurf wurde am 11. Mai vom Ausschuss angenommen.

Ein solches Recht ist der Gesetzgebung sowohl der Mitgliedsländer der Union als auch der europäischen Gemeinschaft fremd. Es ist auch international nicht anerkannt, wie der "Genfer Konsens" in Erinnerung ruft, der am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, von 33 Ländern unterzeichnet wurde.

Die angewandte Vorgangsweise ist wie folgt: In dem Resolutionsentwurf geht es um "reproduktive und sexuelle Rechte". Er fordert die Mitgliedsstaaten auf, den Zugang der Bürger, insbesondere der Frauen, zu "Diensten, die sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche anbieten, zu garantieren." Abtreibung fällt so also automatisch in den Bereich der "Frauenrechte".

Das IEB stellt aus rechtlicher Sicht drei Widersprüche zwischen diesem Resolutionsentwurf und dem europäischen Recht fest:

Erstens aufgrund der Tatsache, dass Abtreibung als Teil der Frauengesundheit angesehen wird. Dies übersteigt die Kompetenzen der EU, denn die öffentliche Gesundheit bleibt ein Vorrecht der einzelnen Staaten der Union. Zweitens, weil es nicht Sache der EU ist, den Schwangerschaftsabbruch in die Gesundheitsfürsorge einzubeziehen.

Dann, und das ist entscheidend: Die Integration des Schwangerschaftsabbruchs in die "Frauenrechte" widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, für den der Schwangerschaftsabbruch als solcher nicht mit einem Grundrecht verknüpft werden kann, wenn dies in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention geschieht.

Schließlich, und das ist skandalös, interpretiert das Projekt das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen dahingehend, dass es "Angehörigen der Gesundheitsberufe nicht erlaubt, sich dafür zu entscheiden, die Produkte und Dienstleistungen nicht anzubieten, gegen die sie moralisch eingestellt sind, einschließlich Abtreibung oder Verschreibung, Verkauf und Beratung von bzw. über Verhütungsmethoden.“

Diese Interpretation steht im Widerspruch zu der Art und Weise, wie dieses Recht im europäischen Recht betrachtet wird, insbesondere in Artikel 10.2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Dieser betrügerische Versuch, ein "Recht auf Abtreibung" einzuführen und die Verweigerung aus Gewissensgründen abzulehnen, ist ausgesprochen beunruhigend. Leider gewinnen diese Ideen immer mehr an Raum. Das sollte ein Grund mehr sein, sich solchen Absichten vehement zu widersetzten, solange dazu noch eine Möglichkeit besteht.