Das Grundprinzip des Erzbischofs – Ein geistliches Wort
Es ist nach Beendigung des Jahres 2016, in welchem wir den 25. Jahrestag des Heimgangs unseres Gründers begangen haben, sicherlich nützlicher und interessanter, uns in die Erinnerung zurückzurufen, was die Seele seines Handelns, was das Grundprinzip seines Handelns war.
Pater Michel Simoulin FSSPX
Als Einleitung gehe ich auf die Ansicht ein, die überall zu finden ist, nämlich Papst Franziskus habe uns eine „Jurisdiktion“ für das Jubeljahr gegeben, die er nun erneuert habe. Lesen wir einfach den betreffenden Text: „Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen. Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der Katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen. So möge keinem das sakramentale Zeichen der Versöhnung durch die Vergebung der Kirche je fehlen." Das ist dieselbe Formulierung, die er bereits in seinem Schreiben an Erzbischof Fisichella gebraucht hatte, in dem er sich nicht an die Priesterbruderschaft, sondern an die Gläubigen richtete: „Eine abschließende Überlegung gilt den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen. (…) . … bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.“
Neben anderem ignoriert der Papst offensichtlich das Kirchenrecht, denn ich kann nirgendwo ersehen, dass er davon gesprochen hätte, den Priestern der Priesterbruderschaft eine „Jurisdiktion“ oder eine „Vollmacht“ zu verleihen. Er richtet sich nicht an die Priester, sondern an die Gläubigen! An der kirchenrechtlichen Situation der Priester hat er nichts geändert – das hätte einen klaren Akt und eine ausdrückliche Erklärung erfordert – und es ist also offensichtlich, dass diese Geste zugunsten der Gläubigen voraussetzt, dass wir die Vollmacht haben, sie loszusprechen! Bischof Fellay hat das in seiner Reaktion ganz klar gesehen: „Die Priesterbruderschaft drückt dem Obersten Hirten für seine väterliche Geste ihren Dank aus. In der Verwaltung des Bußsakramentes hat sie sich immer und mit völliger Sicherheit auf die außerordentliche Jurisdiktion, wie es die Normae generales des Kanonischen Rechtes festhalten, gestützt. Aus Anlass dieses Heiligen Jahres will Papst Franziskus, dass alle Gläubigen, die bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. beichten möchten, dies ohne jede Beunruhigung tun können.“ Mußte man denn den Gläubigen sagen, dass sie nicht bei uns beichten sollten, um nicht zu riskieren, eine „konziliare“ Absolution zu bekommen? Wie die Gnade selbst ist die Beichtvollmacht, selbst wenn sie suppliziert ist, ein Gut, das zum Schatz der Kirche gehört, um die gewollte Ordnung wiederherzustellen und den Gläubigen die Gnadenmittel zu sichern, und das hat nichts mit dem zu tun, was an ihr „konziliar“ ist. Es sind dies ganz normale und gute Maßnahmen, sie sind ein Teil des normalen Lebens der katholischen Kirche … und nicht etwa der „konziliaren“ Kirche eigen.
Diese Überlegungen verfehlen nicht etwa mein Thema. Sie machen sogar das Prinzip ganz deutlich, welches den Erzbischof leitete und welches auch uns heute noch leitet, ein Prinzip der Klugheit und nicht einer Festlegung a priori, welches dieses Grundgesetz der Suppletion durch die Kirche zum Heile der Seelen anwendet: „Salus animarum suprema lex.“
Deshalb ist auch mir früher oft passiert, dass ich den „kämpferischen Erzbischof“ in den Vordergrund gerückt habe, mit seinen streitbaren Erklärungen, seinen Ablehnungen, seinen Kritiken und seinen Verurteilungen (es gibt leider Leute, die anderes nicht wahrnehmen wollen, als ob es um einen Kriegszug ginge, immer auf die Bresche schießen, immer auf alles schießen, was sich im Vatikan bewegt).
Heute möchte ich lieber jenen Erzbischof ins Licht rücken, von dem man weniger spricht, einen Menschen mit Leib und Geist und nicht einen wirklichkeitsfremden Mythos; jenen, den ich kannte und der mich geprägt hat: Vater, Priester und Missionar... Bischof, Gründer und Bildner priesterlicher Seelen! Ich wage zu behaupten, dass dieses der „wahre“ Erzbischof ist, der sich unter seinen vielen Gesichtern niemals geändert hat, seiner priesterlichen Gnade zutiefst treu, unerschütterlich in seiner Berufung zum Dienst an der Kirche, der Messe und dem Priestertum. Das andere, das bekanntere Gesicht des Erzbischofs, des Erzbischofs des heiligen Widerstandes, ist nicht weniger wahr als das erstere, aber es ist das Ergebnis der Umstände und der Ereignisse, jenes Gesicht, das sich normalerweise nie hätte zeigen müssen. Das ist der Erzbischof, der je nach Notwendigkeit und nach den Bedürfnissen der Seelen und der Kirche kraftvoll agiert und reagiert.
Hinter all diesen verschiedenen Gesichtern ist die Seele des Erzbischofs immer dieselbe geblieben, sowohl vor als auch nach den Verurteilungen. Wie oft haben wir ihn sagen gehört, dass er lieber gestorben wäre, als sich Rom zu widersetzen! Und wer ihn gekannt hat, wird mir zustimmen, dass der Erzbischof gegen seinen Willen, äußerst ungern, von der Notwendigkeit und von seinem Pflichtbewußtsein gezwungen seine aufsehenerregenden öffentlichen Positionen einnehmen musste. Sein Herz nämlich war woanders, und er offenbarte sich nur dann frei, wenn er sich in vertrautem Kreise wusste, in der Familie, inmitten seiner Priester und seiner Seminaristen. Ihnen öffnete er sein Herz, wenn er das Glück hatte, mit ihnen zusammen zu sein. „Entschuldigung, dass ich wieder auf die Probleme zu sprechen komme, die ein wenig streitbare Probleme zu sein scheinen. Ich mag das nicht sehr – lieber würde ich über die Lehre Vorträge halten, wie ich Vorträge über Unseren Herrn Jesus Christus gehalten habe...“ (7. Juni 1979).
Und wenn man noch weiter nach dem Grundprinzip suchen müsste, nach dem der Erzbischof handelte, dann reicht es, nochmals die Vorträge vor den Seminaristen im Februar 1979 zu hören, in denen er uns das Handlungsprinzip darlegte, das seine römischen Gesprächspartner ihm bezüglich eines kleinen Satzes unterstellten, den er unterschreiben sollte: „In Ihrem Schreiben vom …. haben Sie allgemeine Überlegungen über die Lage der Kirche seit dem II. Vatikanischen Konzil gemacht, die allein eine angemessene Antwort auf die gestellten Fragen bezüglich des Ordo Missae, bezüglich der Fortdauer Ihrer Aktivitäten der Priesterbruderschaft St. Pius X. trotz der von den Bischöfen und Rom ausgesprochenen Verbote erlauben. Auf der Grundlage dieser Überlegungen scheint uns Ihre Position in folgender These zusammenzufassen zu sein.“ - Die These ist durch Einrahmung hervorgehoben: „Wenn ein Bischof vor seinem Gewissen zu dem Schluss kommt, dass der Papst und der Episkopat allgemein ihre Autorität nicht mehr ausüben, die getreue und genaue Weitergabe des Glaubens zu gewährleisten, kann er zur Aufrechterhaltung des katholischen Glaubens legitim Priester weihen ohne Diözesanbischof zu sein, ohne Dimissorialbrief und gegen das formelle und ausdrückliche Verbot des Papstes, und er kann diesen Priestern die Aufgabe übertragen, den kirchlichen Dienst in den verschiedenen Diözesen auszuüben.“ Voilà, das hatten sie gefunden! Man muss anerkennen, dass sie besser sind als ich, denn ich war nicht auf diesen Grundsatz, auf dieses Prinzip gekommen, und sie sagen mir: „Das ist Ihr Grundsatz, Ihr Prinzip, das ist das Prinzip, nach dem Sie gehandelt haben“. Ich habe gesagt: „Das stimmt nicht. Jedenfalls, wenn Sie es so finden, ich jedenfalls finde das nicht, wenigstens nicht so formuliert! Ganz sicher nicht! Was mich zum Handeln gebracht hat, das ist nicht ein Prinzip, ein allgemeines Prinzip, sondern es ist die Lage, in der die Kirche sich befand. Wir befanden uns in Umständen, die uns jeden Monat, jedes Jahr zu Entscheidungen veranlaßten, die Gott anscheinend von uns verlangte, das ist alles, erfordert von den Bedürfnissen der Kirche, den Bedürfnissen der Seelen, für das Heil der Seelen, das ist alles. Und nicht etwa von einem allgemeinen Prinzip wie diesem. Natürlich könnte man ein solches allgemeines Prinzip aufstellen, das würde dann aber nicht so formuliert wie das dort.“ (…). Man kann immer mehr und überall Zweifel anmelden, und die Gläubigen fühlen sich deshalb ratlos. Und weil die Gläubigen ein Recht haben, und zwar ein absolutes Recht darauf, die Sakramente für das Leben ihrer Seelen zu empfangen, für ihr spirituelles Leben, deshalb ist es für denjenigen , der dazu in der Lage ist, eine Pflicht, den Gläubigen diese Hilfe zukommen zu lassen, die Unterstützung durch die Lehre, durch den Glauben und die Sakramente, er muss sie ihnen gewähren. Und so sagte ich: „Ein Bischof hat die Pflicht, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit der Glaube und die Gnade den Gläubigen weitergegeben werden, die beides legitimerweise verlangen, und zwar vor allem durch die Heranbildung wahrer und heiliger Priester, die in allem im Geiste der Kirche ausgebildet sind, auch wenn diese Priester nur eine fiktive Inkardination hätten.“
Das ist das einzige Prinzip, nach dem der Erzbischof handelte, nämlich die Ausübung der Tugend der Klugheit, gemischt mit Kraft und Gerechtigkeit, und kein unerbittliches und unveränderliches theoretisches Prinzip, das auf alle Situationen passt. Es ist dieses dasselbe Prinzip, welches ihn 1988 vier Bischöfe weihen ließ, „damit Glaube und Gnaden den Gläubigen weitergegeben werden, die mit Recht danach verlangen, vor allem durch die Heranbildung wahrer und heiliger Priester, die in jedem Punkt im Geist der Kirche ausgebildet sind.“
Und wenn ich den Erzbischof nach der Verurteilung zitieren soll, dann möchte ich ein Beispiel für das anführen, was ihn in seiner Seele immer geleitet hat. In seinem „Geistlichen Wegweiser“ bekennt er: „..., daher war ich immer so sehr von diesem Wunsch beseelt, den Weg zur wahren Heiligung des Priesters nach den Grundprinzipien der katholischen Kirche über die christliche und priesterliche Heiligung zu weisen.“
Und dann haben wir noch die letzten Vorträge, die er vom 7. bis zum 11. Februar 1991 im Seminar hielt, einige Wochen vor seinem Tod. Abgesehen von einigen kurzen Überlegungen über Kardinal Bea spricht er nur über die Liturgie und die Heiligkeit der Priester, über die Haltung, die sie in ihrem Apostolat haben sollen! „Welches sollte die grundsätzliche Haltung des Priesters sein, der auf die Gläubigen zugeht, die ihm anvertraut sind? Ganz offensichtlich muss die grundsätzliche Haltung eine Haltung des Glaubens sein! (…). Zuerst muss darum gebetet werden, muss von Gott durch Unseren Herrn erbeten werden, den Geist Gottes zu haben. (…). Das ist die Haltung, die Sie einnehmen müssen, wir müssen uns bereit machen, uns alle Mühe geben, die besten Werkzeuge zu sein, die möglich sind. Und darum müssen wir Unseren Herrn bitten, uns zu helfen, denn durch ihn erhalten wir alles, er ist unser Licht, unser Weg, unsere Heiligkeit. Er hilft uns, den Plan des lieben Gottes besser zu verstehen, besser zu verstehen, was der liebe Gott von den Seelen will und was er von uns will!“
Das ist der wahre Erzbischof, so wie er wirklich war. Hier zeigt er ein letztes Mal dieses priesterliche Herz, das sein ganzes Leben prägte, auch in den fürchterlichsten Kämpfen für Jesus Christus, für den Christkönig, für die Kirche, die Heilige Messe, das Priestertum, den katholischen Glauben, die doktrinale, moralische und spirituelle Tradition der Kirche. Das war sein einziger Kampf, vom ersten bis zum letzten Tag seines priesterlichen Lebens! In dem Buch „Das Geheimnis Jesu Christi“ zeigt sich Erzbischof Lefebvres Seele, das wäre eine gute Lektüre für das neue Jahr.
Ich weiß nicht, was das Jahr 2017 für uns bereithält... Kirche, Priesterbruderschaft St. Pius X., Politik... aber ich weiß, dass wir den hundertsten Jahrestag der Erscheinungen der Muttergottes in Fatima feiern. Selbst wenn die Weihe nicht, wie von der Muttergottes verlangt, vollzogen worden ist - wenn wir das tun, was Unsere Liebe Frau von uns erwartet, dann wird es für uns nur gute Überraschungen geben!
Pater Michel Simoulin war von 1988 bis 1993 Regens des Priesterseminars von Ecône. Er schloß Erzbischof Marcel Lefebvre an seinem Totenbett die Augen. Er ist heute Spiritual der Schul-Dominikanerinnen von Fanjeaux.
Quelle: Le Seignadou, Januar 2017
Pater Michel Simoulin mit Bischof Fellay
Erzbischof Marcel Lefebvre
Das Geheimnis Jesus Christi
186 Seiten
€ 14,90
Das Buch versammelt 29 Predigten und Betrachtungen über den Heiland.
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