Abtreibungen: Erhebliches Dunkelfeld

Quelle: FSSPX Aktuell

Das Statistische Bundesamt hat die Daten zu den im Jahr 2021 in Deutschland registrierten vorgeburtlichen Kindestötungen vorgelegt. Die Zahl der gemeldeten Abtreibungen belief sich auf fast 94.600, was einem Rückgang von 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Den Statistikern zufolge waren 70 Prozent der Frauen, die 2021 einen Abtreibung vornehmen ließen zwischen, 18 und 34 Jahre alt, 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre, 8 Prozent älter als 40 Jahre und 3 Prozent jünger als 18 Jahre. Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor der Abtreibung noch kein Kind geboren. 96 Prozent der Abtreibungen wurden nach der sogenannten Beratungsregelung durchgeführt. Medizinische Indikationen und Sexualdelikte dienten in nur 4 Prozent der Abtreibungen als Begründung.

Die Zahlen sind nach Warnungen von Lebensschutz-Organisationen mit äußerster Vorsicht zu beachten. Das Dunkelfeld ist sehr hoch und daher wenig aussagekräftig.

Laut Statistik ging die Zahl der Abtreibungen in der Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen um 40,2 Prozent (1.500) zurück. Bei den 18- bis 19-Jährigen betrug der Rückgang 41,3 Prozent (2.800) und bei den 20- bis 24-Jährigen 33,8 Prozent (9.200). Das Statistische Bundesamt erklärt diese Entwicklung zum Teil damit, dass im gleichen Zeitraum die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 6,7 Prozent, die der 18- bis 19-jährigen Frauen um 11,1 Prozent und die der 20- bis 24-jährigen Frauen um 10,1 Prozent zurückging.

WHO weiterhin für Abtreibung

In einer im März 2022 veröffentlichten Studie der Weltgesundheitsorganisation und des Guttmacher-Instituts wurden Daten aus 150 Ländern über den Zeitraum 2015–2019 ausgewertet. In der Studie wird „die Fähigkeit, Kinder zu bekommen, wann man will“ als einer der „vielen Aspekte der reproduktiven Autonomie“ hervorgehoben. Darin wird ferner erklärt, dass jedes Jahr 121 Millionen Schwangerschaften nicht „geplant“ seien und in 61 Prozent der Fälle mit einer Abtreibung enden. Das sind mehr als 73 Millionen Abtreibungen pro Jahr. Die WHO will es nicht dabei belassen und aktualisiert ihre „Empfehlungen“ zu Abtreibungen. 

Dies berichtet die Fondation Jérôme Lejeune in Paris. 

Die WHO ist der irreführenden „Ansicht, dass Abtreibung in jedem Stadium der Schwangerschaft erlaubt“ sein sollten und die Einführung eines Schwellenwerts aus medizinischer Sicht nicht gerechtfertigt sei, so das Magazin Gènéthique. Diese Meinung wird jedoch von den französischen Gynäkologen nicht geteilt, auch nicht von denjenigen, die Abtreibungen fördern, heißt es in dem Artikel von Gènéthique.

Darüber hinaus fordert die WHO die Abschaffung der „Bedenkzeit“ und der Zustimmung Dritter: Eine Frau soll ohne die Zustimmung des Vaters des Kindes die Leibesfrucht töten können, ein Mädchen ohne die Zustimmung ihrer Eltern. Die WHO erklärt: „Wie bei jeder anderen Gesundheitsdienstleistung muss die Abtreibungsversorgung die Entscheidungen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen respektieren und sicherstellen, dass sie eine würdevolle Behandlung ohne Stigmatisierung oder Verurteilung erhalten. Niemand sollte Missbrauch oder Nachteilen ausgesetzt sein, wie z. B. einer Anzeige bei der Polizei oder einer Inhaftierung, weil er um abtreibungsbezogene Pflege ersucht oder diese geleistet hat.“ 

Die WHO erneuert ihre Richtlinien zur Abtreibung. Dies geht aus einem Artikel des Magazins Gènéthique hervor, der am 11. April 2022 auf der bioethischen Nachrichtenseite der Fondation Jérôme Lejeune veröffentlicht wurde. 

„Eine Abtreibung kann ebenso wenig wie ein Grundrecht als ‚Freiheit‘ bezeichnet werden“, erinnert der promovierte Jurist Grégor Puppinck in der Zeitschrift Gènéthique. „Ein Grundrecht zielt darauf ab, die Fähigkeit einer Person zu gewährleisten, zu ihrem eigenen Wohl als menschliche Person zu handeln. [ ... ] Die Grundrechte schützen die Ausübung dieser edlen, spezifisch menschlichen Fähigkeiten, sie schützen das, was in jeder Person ihr Menschsein verwirklicht. Das bedeutet, dass das Individuum durch die Ausübung dieser Grundrechte menschlicher wird und in seiner Menschlichkeit fortschreitet. Aus diesem Grund kann Abtreibung niemals ein ‚Grundrecht‘ sein, da sie nicht auf ein Gut an sich abzielt. [ ... ] Die Aussage, dass Abtreibung eine Freiheit ist, würde bedeuten, den Wert des menschlichen Embryos oder Fötus zu negieren. Mit anderen Worten: Man kann ein Recht auf Abtreibung nur behaupten, wenn der Embryo oder der Fötus nichts sind. Daher die Debatten über den Status des Embryos. Sobald man dem Embryo einen Wert an sich zugesteht, und sei er noch so gering, kann man nicht mehr von Abtreibung als ‚Freiheit‘ sprechen.“ 

Die Bischöfe des Erdkreises verurteilten auf dem II. Vatikanischen Konzil die Abtreibung einmütig als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“. 

Im Codex iuri canonici von 1983 heißt es: „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu.“ (Canon 1398)