Kommuniqué vom 29. Februar

Richtlinien im Zusammenhang mit dem Coronavirus bezüglich der Gottesdienste in den Kirchen und Kapellen des Schweizer Distrikts der Priesterbruderschaft St. Pius X.

Personen, die in Kontakt waren mit einer infizierten Person oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet (aktuell China inkl. Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien und Singapur) aufgehalten haben, dürfen nicht an den heiligen Messen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen. Die betroffenen Personen sind somit von der kirchlichen Pflicht zum Besuch der Sonntagsmesse befreit.

Massnahmen zur Händehygiene:

- Vor und nach der Teilnahme an Anlässen Hände gründlich mit Seife waschen

- Verzicht auf das Händeschütteln beim Begrüssen und Verabschieden

- Nicht in die blossen Hände niesen.

 

Wer an der hl. Messe teilnimmt, aber nicht zu den regelmässigen Messbesuchern der aktuell besuchten Kirche oder Kapelle zählt, muss sich in die ausgelegte Liste eintragen und seine Telefonnummer angeben. Das geschieht aus Gründen der notwendigen Rückverfolgbarkeit der anwesend gewesenen Gottesdienstbesucher.

Diese Richtlinien gelten vorläufig bis einschliesslich dem 15. März 2020.

 

Rickenbach, den 29. Februar 2020

P. Pascal Schreiber, Distriktsoberer