Allerheiligen

Nov.
01
Partout

Ablassordnung 

Vom 1. - 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden, der nur den Armen Seelen zuwendbar ist. 

Vom 1. bis 8. November: 

  • Besuch eines kirchlichen Friedhofes
  • Irgendein Gebet für die Verstorbenen verrichten 

Am 2. November: 

  • Besuch einer Kirche oder einer öffentlichen Kapelle
  • Ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten für die Armen Seelen 
  • Dieser Ablass kann wahlweise auch am 1. November gewonnen werden, aber erst ab Mittag 

Es gelten die folgenden üblichen Bedingungen:

  • Die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen 
  • Gnadenstand (wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes) 
  • Beichte in den 8 Tagen vor- oder nachher (1 Beichte genügt) 
  • Hl. Kommunion (1 Kommunion pro Ablass, möglichst am Tag des Ablasses) 
  • Zusätzliches Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (z.B.:  1 Vater unser, 1 Gegrüsst seist du Maria, 1 Ehre sei dem Vater) 
  • Keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, jede freiwillige lässliche Sünde zu meiden) 

Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt dennoch einen Teilablass.