Allerheiligen
Nov.
01
Partout
Ablassordnung
Vom 1. - 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden, der nur den Armen Seelen zuwendbar ist.
Vom 1. bis 8. November:
- Besuch eines kirchlichen Friedhofes
- Irgendein Gebet für die Verstorbenen verrichten
Am 2. November:
- Besuch einer Kirche oder einer öffentlichen Kapelle
- Ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten für die Armen Seelen
- Dieser Ablass kann wahlweise auch am 1. November gewonnen werden, aber erst ab Mittag
Es gelten die folgenden üblichen Bedingungen:
- Die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen
- Gnadenstand (wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes)
- Beichte in den 8 Tagen vor- oder nachher (1 Beichte genügt)
- Hl. Kommunion (1 Kommunion pro Ablass, möglichst am Tag des Ablasses)
- Zusätzliches Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (z.B.: 1 Vater unser, 1 Gegrüsst seist du Maria, 1 Ehre sei dem Vater)
- Keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, jede freiwillige lässliche Sünde zu meiden)
Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt dennoch einen Teilablass.